Arzt- und Medizinrecht Bielefeld

Auf dem Gebiet des Medizinrechts beraten wir und vertreten wir niedergelassene Ärzte zu allen rechtlichen Fragen Ihres Praxisbetriebes, dies reicht von der Begleitung bei der Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung, der Auseinandersetzung mit kassenärztlichen Vereinigungen, dem Entwurf von Praxisverträgen bis hin zur Beratung beim Verkauf einer Praxis oder eines Praxisanteils. Auch die Beratung und Vertretung in Arzthaftungsfällen übernehmen wir.

Zu unserer Mandantschaft gehören zudem beispielsweise Unternehmen aus den Bereichen der Arzneimittel- und Medizinproduktherstellung.

Diese werden zu Fragen der Zulassung, des Vertriebs oder auch in wettbewerbsrechtlichen Fragen beraten und vertreten.

Wir beraten und vertreten Sie insbesondere auf folgenden Gebieten

  • Arzthaftungsrecht
  • ärztliches Berufungsrecht
  • Arzneimittelrecht
  • Krankenhausrecht
  • Praxisgründungen und - Übernahmen
  • Medizinproduktrecht
  • Vergütungsrecht der Heilberufe
  • Gesellschaftsrecht der Heilberufe
  • Vertragsarztrecht
  • Praxiskauf und - Verkauf

Ihr Ansprechpartner

Dr. Christoph Meyer-Rahe

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Medizinrecht

christoph.meyer-rahe(at)diekmeyer.de
 (0521) 96431-48


Ihr Kontakt zu uns

Wir stehen Ihnen gerne zur Seite und beraten Sie kompetent - wenden Sie sich per E-Mail oder Telefon an uns, damit wir uns kennen lernen können.
 

kontakt(at)diekmeyer.de (0521) 96431-0