Insolvenzrecht und Sanierung

Auf dem Gebiet des Insolvenzrechts übernehmen wir die Klärung und die Insolvenzantragspflicht bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung und begleiten Sie während des gesamten Insolvenzverfahrens. Wir vertreten in diesem Zusammenhang sowohl Firmen als auch Insolvenzverwalter, begleiten z.B. Unternehmenskäufer aus der Insolvenz heraus und beraten hinsichtlich der Vermeidung einer Strafbarkeit wegen Insolvenzverschleppung oder Bankrott.

Wir verhandeln für Sie mit Gläubigern sowie Insolvenzverwaltern zur wirtschaftlich sinnvollen Fortführung des Unternehmens und begleiten das Unternehmen bis zum „Schluss“.

Ihre Ansprechpartner

Dr. Christoph Meyer-Rahe

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Medizinrecht

christoph.meyer-rahe@diekmeyer.de  
(0521) 96431-48  

Dr. Frank-André Mönkemöller

Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für Informationstechnologierecht

  frank.moenkemoeller(at)diekmeyer.de
 (0521) 96431-48


Ihr Kontakt zu uns

Wir stehen Ihnen gerne zur Seite und beraten Sie kompetent - wenden Sie sich per E-Mail oder Telefon an uns, damit wir uns kennen lernen können.
 

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