Verwaltungsrecht Bielefeld

Unsere Tätigkeit im Verwaltungsrecht umfasst die Beratung sowie die außergerichtliche und die gerichtliche Auseinandersetzung von Bürgern gegenüber Verwaltungsbehörden einerseits, aber auch die Beratung und Vertretung von Verwaltungsbehörden gegenüber dem Bürger andererseits.

Auch bei Streitigkeiten von verschiedenen Verwaltungsbehörden untereinander, wie beispielsweise bei Streitigkeiten zwischen einer Kommune und ihrer Aufsichtsbehörde, sind wir tätig.

In  vielen weiteren Rechtsgebieten setzen wir uns für die Erteilung von Genehmigungen (z.B. Gewerbeerlaubnisse, Gaststättengenehmigungen, Visum/ Einreisegenehmigungen) ein, fechten rechtswidrige Behördenentscheidungen an und verhandeln mit den Verwaltungsbehörden bspw. Vertragsabschlüsse.

Abgerundet wird unser Tätigkeitsspektrum durch das Beamtenrecht; dasjenige Rechtsgebiet, das sich mit den Rechtsfragen zwischen Beamten und dem jeweiligen Dienstherrn sowie den Problemen von Beamten untereinander befasst.

Das Verwaltungsrecht erfasst eine Vielzahl von
sehr speziellen Rechtsgebieten wie beispielsweise das

  • öffentliche Baurecht (Bauordnungs- und Bauplanungsrecht)
  • Wirtschaftsverwaltungsrecht (Gewerbe-, Handwerks-, Gaststättenrecht)
  • Umweltrecht (Wasser-, Abfall-, Immissionsschutz-, Naturschutz- und Bodenschutzrecht u. a.)
  • Recht der öffentlichen Gebühren, Abgaben und Beiträge (Erschließungsbeiträge, Straßenbaubeiträge, Straßenreinigungsgebühren)
  • Schul- und Hochschulrecht
  • Beamtenrecht
  • Ausländerrecht
  • Kommunalrecht
  • Schwerbehindertenrecht

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Ihr Kontakt zu uns

Wir stehen Ihnen gerne zur Seite und beraten Sie kompetent - wenden Sie sich per E-Mail oder Telefon an uns, damit wir uns kennen lernen können.
 

kontakt(at)diekmeyer.de (0521) 96431-0